Abrechnung Ärzte

Abrechnungsmöglichkeiten der Ärzte

Für jede ärztliche Leistung oder jede Pauschale gibt es im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) einen meist 5-stelligen Zifferncode: die sogenannte Gebührenordnungsposition (GOP). Dem GOP ist kein fester Preis zugeordnet, sondern Punkte. Ihr Wert in Euro schwankt von Jahr zu Jahr.

Die GOP 01626 (Ärztliche Stellungnahme für die Krankenkasse bei der Beantragung einer Genehmigung gemäß § 31 Absatz 6 SGB V zur Verordnung von Cannabis) ist für die Unterstützung des Patienten bei der Antragsstellung auf Genehmigung bzw. Erstattung der Versorgung mit Medizinalcannabis berechnungsfähig.

Da eine Genehmigung für jede Erstverordnung bzw. bei einem grundlegenden Therapiewechsel (z. B. beim Wechsel von getrockneten Blüten zu Extrakten) erforderlich ist, kann eine Berechnung bis zu viermal im Krankheitsfall erfolgen. Die GOP wird außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet.

GOP 01626 im Überblick:

GOPPunkteBewertung 2024LeistungHinweis
0162614317,07 EuroÄrztliche Stellungnahme für die Krankenkasse bei der Beantragung einer Genehmigung zur Verordnung von CannabisEinmal je Erstverordnung; höchstens viermal im Krankheitsfall berechnungsfähig
Quelle: KBV: Arzneimittel-Verordnung, Cannabis, Hinweise zur Abrechnung

Hinweis: Die GOP 01460 und 01461 konnten nur bis zum 31. März 2022 abgerechnet werden; dann endete die fünfjährige Begleiterhebung vom BfArM.

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