Ärzte Medizinalcannabis in der Arztpraxis

Medizinalcannabis in der Arztpraxis

Seit dem 10. März 2017 dürfen Ärzte ihren Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen Medizinalcannabis, u. a in Form von getrockneten Blüten und Extrakten in standardisierter Qualität sowie Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon, zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen.

Dies zeigt sich auch in der Anzahl der Cannabis-Verordnungen für GKV-Versicherte, die in Apotheken abgegeben wurden: Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes im Jahr 2017 ist diese jährlich gestiegen. Waren es 2017 noch 68.500 Verordnungen, hat sich die Menge innerhalb von fünf Jahren mehr als versechsfacht: 431.600 im Jahr 2022 (vgl. Grafik).

Quelle: ABDA-Broschüre „Die Apotheke: Zahlen Daten Fakten 2023“

In unserer Ärzte-Rubrik finden Sie u. a. wichtige Informationen zur Verordnung von Medizinalcannabis, zur Genehmigung durch die Krankenkasse sowie zu standardisierten Rezepturen, Dokumentation und Abrechnung.

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