Ärzte Medizinalcannabis in der Arztpraxis

Medizinalcannabis in der Arztpraxis

Seit dem 10. März 2017 dürfen Ärzte ihren Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen Medizinalcannabis, u. a in Form von getrockneten Blüten und Extrakten in standardisierter Qualität sowie Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon, verordnen.

Dies zeigt sich auch in der Anzahl der Cannabis-Verordnungen für GKV-Versicherte, die in Apotheken abgegeben wurden: Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes im Jahr 2017 ist diese jährlich gestiegen. Waren es 2017 noch 68.500 Verordnungen, hat sich die Menge innerhalb von fünf Jahren mehr als versechsfacht: 431.600 im Jahr 2022 (vgl. Grafik).

Quelle: ABDA-Broschüre „Die Apotheke: Zahlen Daten Fakten 2023“

In unserer Ärzte-Rubrik finden Sie u. a. wichtige Informationen zur Verordnung von Medizinalcannabis, zur Genehmigung durch die Krankenkasse sowie zu standardisierten Rezepturen, Dokumentation und Abrechnung.

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