Patienten Reisen mit Cannabis

Reisen mit Cannabis

Wie bei anderen Medikamenten ist die Mitnahme benötigter Cannabiszubereitungen auf Reisen – gemäß deutschem Gesetz – grundsätzlich erlaubt. Dies gilt jedoch nur für die Mitnahme durch den Patienten selbst und in einer Menge, die dem verordneten persönlichen Bedarf für die Reisezeit entspricht.

Innerhalb des Schengen-Raumes müssen Patienten die EU-weit gültige „Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens“ [Link: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/reise_scheng_formular.html] mit sich führen, welche zusätzlich noch von der im jeweiligen Bundesland zuständigen Stelle beglaubigt werden muss.

Müssen Cannabis-Patient:innen beruflich oder privat eine Auslandreise außerhalb des Schengen-Raumes antreten, ist es empfehlenswert, sich vor Reiseeintritt bei den jeweiligen Botschaften bzw. Konsulaten über die entsprechenden Einreisebedingungen für das Ziel- und gegebenenfalls Transitland zu informieren. Unter Umständen sind die Regelungen strenger und man würde sich – trotz medizinisch-indizierter Anwendung – eines Drogenvergehens schuldig machen. Hilfreich kann auch der Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) [Link: https://www.incb.org/incb/en/travellers/index.html] sein.

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