Ärzte Dokumentation

Dokumentation

Patientenindividuelle Dokumentation

Jede Therapieentscheidung sollte plausibel und jederzeit nachvollziehbar dokumentiert werden. Im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung oder anderweitiger Nachfragen (z. B. Genehmigungsverfahren der Krankenkasse) kann dies den Nachweis erleichtern, dass die Therapiewahl nach Abwägung medizinisch-therapeutischer und wirtschaftlicher Gründe erfolgte.

Empfehlungen für die Dokumentation

Eine detaillierte, vollständige und patientenindividuelle Dokumentation sollte u. a. folgende Punkte enthalten:

  • Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum und Anschrift des Patienten
  • Krankenkasse
  • (Familien-)Anamnese
  • Angaben zu Vortherapien und ggf. Gründe für den Abbruch (Auftauchen von unverhältnismäßigen Nebenwirkungen, vorhandene Kontraindikationen, mangelnde Symptomlinderung, ausbleibender Therapieerfolg)
  • Aktuelle Therapie
  • Untersuchungsergebnisse
  • Laborwerte
  • Verordnungsbegründende Diagnose gemäß dem Diagnoseschlüssel ICD-10
  • Eventuelle Begleitdiagnosen
  • Dauer der Erkrankung bzw. Symptomatik, die eine Behandlung mit Medizinalcannabis begründet
  • Angaben, ob eine Erlaubnis zur ärztlich begleiteten Selbsttherapie mit Cannabis vorlag (gemäß § 3 Abs. 2 BtMG; vor März 2017) und ob von dieser Gebrauch gemacht wurde; ob Cannabis bereits konsumiert wurde
  • Hinweis bei Verordnung im Rahmen einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) nach § 37b SGB V, allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) oder bei Fortführung einer stationären Cannabistherapie im Rahmen einer ambulanten Versorgung
  • Genaue Bezeichnung der verordneten Cannabistherapie (z. B. Wirkstoff, Handelsname, PZN, Rezepturvorschrift, Blüten bzw. Extrakte inklusive Sortennennung)
  • Dosierung, Darreichungsform und Art der Anwendung
  • Dauer der Therapie mit Medizinalcannabis
  • Angabe parallel verordneter Arzneimittel nach Wirkstoffen
  • Auswirkung der Cannabistherapie auf Krankheits- bzw. Symptomverlauf
  • Angabe zu aufgetretenen Nebenwirkungen unter Medizinalcannabis
  • ggf. Gründe für Beendigung der Cannabistherapie
  • Angaben zur Entwicklung der Lebensqualität des Versicherten
  • Compliancefördernde und patientenspezifische Gründe
  • Angaben über die Aufklärung des Patienten über mögliche Wirkungen und Nebenwirkungen, potenzielle Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und Alkohol, Auswirkungen über die Fahrtüchtigkeit, Dosierung und Anwendungsform sowie Hinweis zur (kindersicheren) Lagerung und der Mitnahme auf Reisen.

Begleiterhebung

Bis zum 31.03.2022 galt: Sollte die Krankenkasse die Therapiekosten übernehmen, war die Teilnahme an der sogenannten Begleiterhebung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verpflichtend. Gesetzliche Grundlage dafür war § 1 Cannabis-Begleiterhebungs-Verordnung (CanBV).

Unter www.begleiterhebung.de konnte der Arzt nach vorheriger Anmeldung die erforderlichen Daten in einen Erhebungsbogen eintragen. Insgesamt dauerte die Erhebung fünf Jahre (April 2017–März 2022).

Auf Basis der gesammelten Daten veröffentlichte das BfArM am 06.07.2022 einen Abschlussbericht, der unter anderem dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als Entscheidungsgrundlage für die Festlegung weiterer Details des Leistungsanspruchs einer Behandlung mit Medizinalcannabis diente.

Hinweis: Laut dem Bericht verbesserte sich die Symptomatik in beinahe 75 % der Fälle durch die Anwendung von Medizinalcannabis, während in 70 % der Fälle eine Steigerung der Lebensqualität festgestellt wurde.

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