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Achtung: Jeder Teilnehmende am Straßenverkehr muss fahrtüchtig sein; die Straßenverkehrssicherheit muss gewährleistet bleiben und andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet werden. Die Fahrtüchtigkeit muss im Einzelfall vom behandelnden Arzt beurteilt werden. Gerade zu Therapiebeginn, während der Einstellungs- und Eingewöhnungsphase, bei einer Therapieumstellung oder auch unter Alkoholeinfluss kann die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sein. Folgende Vorsichtsmaßnahmen sind […]
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