Berlin – Neben allgemeinen Zielindikatoren, wie etwa der Prävalenz des Cannabiskonsums bei Jugendlichen, sollen im Rahmen der Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) auch Indikatoren für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen, wie die Ausweitung der Präventionsangebote oder die erfolgreiche Alterskontrolle bei der Weitergabe von Cannabis, in die Gesamtbewertung einfließen. Dies geht aus der gestern veröffentlichten Förderrichtlinie des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur wissenschaftlichen Evaluation des KCanG hervor.
Mit dem Konsumcannabisgesetz, das Anfang April in Kraft getreten ist, wurde der private Eigenanbau von Cannabis durch Erwachsene sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen legalisiert. Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis für Minderjährige bleiben jedoch weiterhin verboten. Zudem wird die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche bestraft.
Mit den Regelungen soll laut Gesetzgeber zu einem verbesserten Kinder- und Jugendschutz sowie einem verbesserten Gesundheitsschutz beigetragen werden. Zudem sollen die cannabisbezogene Aufklärung und die Prävention gestärkt sowie der illegale Markt für Cannabis eingedämmt werden.
Um die Auswirkungen des Gesetzes auf die Gesellschaft abschätzen zu können, ist eine begleitende engmaschige Evaluation vorgesehen – insbesondere im Hinblick auf den Kinder- und Jugendschutz, den Gesundheitsschutz und die Entwicklung der cannabisbezogenen Kriminalität begleitend zum Vollzug des Gesetzes.
Eine erste Evaluation würde demnach zum 1. Oktober 2025 erfolgen, bis zum 1. April 2026 soll ein Zwischenbericht zu den Auswirkungen des Gesetze folgen. Eine umfassende, abschließende Evaluation des Gesetzes wird bis spätestens bis zum 1. April 2028 erwartet.
Für das Vorhaben, das laut Förderrichtlinie „in Form eines interdisziplinären Verbundvorhabens mit mindestens zwei und höchstens drei Projektpartnern“ erfolgen soll, definiert das BMG diverse Rahmenbedingungen. Vorgesehen ist, dass nach Möglichkeit vielfältige Daten berücksichtigt und mit einem multidisziplinären Ansatz zusammengeführt werden.
Dies umfasst beispielsweise Daten der Anbauvereinigungen, die diese an die jeweils zuständigen Landesbehörden melden müssen. Zudem können anonymisierte Befragungen bei Mitgliedern und Beschäftigten erfolgen. Die beteiligten Projektpartner werden angehalten, „wo möglich und inhaltlich sinnvoll“ zusätzlich eigenständig Daten zu erheben und auswerten.
Ein multidisziplinär besetzter fachlich-wissenschaftlicher Beirat – unter anderem mit Vertretern des BMG und dem Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung – wird darüber hinaus beratend tätig sein, etwa bei der Auswahl der Erkenntnisse, die in die Evaluation einbezogen werden.
Das Ministerium will so sicherstellen, dass mögliche Erkenntnisse zu unerwünschten Auswirkungen des Gesetzes frühzeitig gegenüber den beteiligten Ressorts kommuniziert werden. So könnten gegebenenfalls kurzfristig regulatorische Anpassungen vorgenommen werden.
Der Projektstart soll möglichst zeitnah erfolgen – als Projektträger wurde vom BMG das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) beauftragt.