Apotheken Rezepturherstellung

Rezepturherstellung

Der Umgang mit cannabinoidhaltigen Substanzen und die Rezepturherstellung können durchaus herausfordernd sein. Hier finden Sie viele Informationen und Tipps zur sicheren Rezepturherstellung und -kennzeichnung.

Allgemeines

Gemäß § 1a Abs. 8 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sind Rezepturarzneimittel solche, „die in der Apotheke im Einzelfall aufgrund einer Verschreibung […] und nicht im Voraus hergestellt werden.“ Da das Abfüllen eines Stoffes zu arzneilichen Zwecken formal auch einen Herstellungsvorgang und damit einen Rezepturvorgang darstellt, können folgende Cannabisrezepturen in der Apotheke vorkommen:

  • Unverarbeitete Blüten
  • Verarbeitete Blüten
  • Extrakte in unverändertem Zustand
  • Extrakte in Zubereitungen
  • Dronabinol-Tropfen
  • Dronabinol-Kapseln
  • Cannabidiol-Lösungen

Prüfung des hergestellten Rezepturarzneimittels

Gemäß § 7 Abs. 2 ApBetrO kann bei einem Rezepturarzneimittel von einer „analytischen Prüfung abgesehen werden, sofern die Qualität des Arzneimittels durch das Herstellungsverfahren, die organoleptische Prüfung des fertig hergestellten Arzneimittels und, soweit vorgesehen, durch die Ergebnisse der Inprozesskontrollen gewährleistet ist.“

Das bedeutet, dass bei ordnungsgemäßer Herstellung eine abschließende organoleptische Prüfung des Rezepturarzneimittels als ausreichend angesehen wird.

Standardisierte NRF-Zubereitungen

Der Deutsche Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium (DAC/NRF) bietet derzeit zehn Rezepturformeln für die Verordnung von Cannabisblüten und cannabinoidhaltige Zubereitungen an. Da es sich um standardisierte Herstellungsanweisungen handelt, können diese als fertige Anweisung übernommen werden. Gegebenenfalls müssen sie auf den jeweiligen Apothekenbetrieb angepasst werden.

Hinweis: Apotheken können sich im DAC/NRF über die Rezepturformeln informieren (Zugang mit DocCheck-LogIn).

Folgende Zubereitung stehen aktuell im NRF zur Verfügung:

  1. Dronabinol-Kapseln zu 2,5 bzw. 5 oder 10 mg (NRF 22.7.)
  2. Dronabinol-Tropfen 25 mg/ml (2,5-%ige) ölige Lösung (NRF 22.8.)
  3. Ölige Cannabidiol-Lösung 50 mg/ml; 100 mg/ml; 200mg/ml; 400 mg/ml (NRF 22.10.)
  4. Ölige Cannabisölharz-Lösung 25 mg/ml Dronabinol (NRF 22.11.)*
  5. Cannabisblüten zur Inhalation nach Verdampfung (NRF 22.12.)
  6. Cannabisblüten in Einzeldosen zur Inhalation nach Verdampfung (NRF 22.13.)
  7. Cannabisblüten zur Teezubereitung (NRF 22.14.)
  8. Cannabisblüten in Einzeldosen zu 0,25 g; 0,5 g; 0,75 g oder 1 g zur Teezubereitung (NRF 22.15.)
  9. Ethanolische Dronabinol-Lösung 10 mg/ml zur Inhalation (NRF 22.16.)
  10. Cannabidiol-Kapseln 10 bis 250 mg (NRF 22.17.)

* Zurzeit nicht praktikabel, da das für die Rezeptur benötigte eingestellte, raffinierte Cannabisölharz aktuell nicht hergestellt wird.

Cannabisblüten

Cannabisblüten sind die blühenden, getrockneten Triebspitzen der weiblichen Cannabispflanze. Bei der in Apotheken gelieferte Ware liegen die Blütenstände in der Regel unzerteilt vor bzw. sind häufig in ihre Einzelteile zerfallen.

Insgesamt stehen 4 standardisierte NRF-Rezepturformeln mit Cannabisblüten zur Verfügung, zwei für die Inhalation mithilfe eines Vaporisators und zwei für die Anwendung als Tee:

  1. Cannabisblüten zur Inhalation nach Verdampfung (NRF 22.12.)
  2. Cannabisblüten in Einzeldosen zur Inhalation nach Verdampfung (NRF 22.13.)
  3. Cannabisblüten zur Teezubereitung (NRF 22.14.)
  4. Cannabisblüten in Einzeldosen zu 0,25 g; 0,5 g; 0,75 g oder 1 g zur Teezubereitung (NRF 22.15.)

Hinweis: Apotheken können sich im DAC/NRF über die Rezepturformeln informieren (Zugang mit DocCheck-LogIn).

Das Wichtigste in Kürze:

  • In der Regel werden Cannabisblüten bevorzugt in unverarbeiteter Form abgegeben, da die Wirksamkeit und Qualität durch Zerkleinerung und längere Lagerung abnehmen. NRF-Rezepturen mit zerkleinerten oder portionierten Blüten werden meist nur verschrieben, wenn Patienten nicht selbst in der Lage sind, die Blüten unmittelbar vor der Anwendung selbst zu zerkleinern und/oder entsprechend zu portionieren.
  • Für die Zubereitung von Cannabisblüten zur Inhalation und Teezubereitung werden die Blüten vorab zerkleinert oder gemahlen. Hierfür wird idealerweise eine (möglichst geschlossene) Kräutermühle verwendet, und die geschnittenen Blüten werden anschließend durch ein 2-mm-Sieb gesiebt. Bei Bedarf kann die Prozedur wiederholt werden, um mögliche Rückstände zu entfernen. Es kann unter Umständen ein Mehrverbrauch von bis zu 10 % erforderlich sein. Nach der Vorbereitung werden die Blüten in Papier-Pulverkapseln oder Aluminium-Dosierkapseln abgefüllt.
  • Bei der Zubereitung ist auf eine mögliche Staubentwicklung zu achten. Am besten erfolgt die Zubereitung unter einem Abzug. Es empfiehlt sich das Tragen einer FFP2-Maske und von Handschuhen.
  • Ob für das Abfüllen bzw. eine weitere Verarbeitung der Blüten der „Rezeptur-Tee-Arbeitsplatz“ verwendet werden kann, ist unklar. Aufgrund einer möglichen Kontaminationsgefahr ist dies jedoch nicht zu empfehlen. Reicht der Raum in der Apotheke für einen separaten „Cannabisarbeitsplatz“ nicht aus, sollte die jeweilige Überwachungsbehörde angefragt werden, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen der übliche „Rezeptur-Tee-Arbeitsplatz“ benutzt werden kann bzw. welche anderen Möglichkeiten für die Apotheke in Frage kommen. Die Arbeitsflächen müssen nach der Abfüllung/Herstellung stets gründlich gereinigt werden.
  • Die verwendete Waage (Feinwaage mit einer 1-Milligramm-Anzeige) muss für die Masse der Einzeldosen geeignet sein.

Cannabisextrakt

Vollspektrum-Cannabisextrakte sind ölige Lösungen auf Basis von natürlichen Cannabinoiden. Sie werden mittels überkritischer CO2– oder Ethanolextraktion gewonnen und enthalten, neben den Cannabinoiden THC und CBD, weitere sekundäre Pflanzenstoffe wie z. B. Phytocannabinoide, Terpene und Flavonoide.

Cannabisextrakte können unverändert oder als Zubereitung abgegeben werden.

Insgesamt steht 1 standardisierte NRF-Rezepturformel mit Cannabisextrakten zur Verfügung:

  1. Ölige Cannabisölharz-Lösung 25 mg/ml Dronabinol (NRF 22.11.)

Hinweise: Zurzeit nicht praktikabel, da das für die Rezeptur benötigte eingestellte, raffinierte Cannabisölharz aktuell nicht hergestellt wird. Apotheken können sich im DAC/NRF über die Rezepturformel informieren (Zugang mit DocCheck-LogIn).

Das Wichtigste in Kürze:

  • Cannabisextrakte werden ausschließlich peroral eingenommen und dürfen nicht inhaliert werden, weil sich beim Verdampfen gesundheitsschädliche Pyrolyseprodukte aus dem öligen Träger bilden.
  • Bei Abgabe ist den Kund:innen eine 1-ml-Kolbenpipette mit einer 0,05-ml-Graduierung oder eine Dosierpumpe mit 0,033 ml/Hub für die Dosierung mitzugeben.
  • Die Einnahme der Tropfen sollte vorzugsweise mit einem Löffel stattfinden.

Dronabinolzubereitungen

Bei Dronabinol handelt es sich um ein natürliches oder ein teil- bzw. vollsynthetisch gewonnenes ∆9-Tetrahydrocannabinol (THC). Dronabinol (= Wirkstoff) ist somit die chemische Bezeichnung für THC (= Pflanzeninhaltsstoff).

Es liegt bei Raumtemperatur als farblose bzw. hellgelbe bis bernsteinfarbige ölige Lösung bis harzartige Masse vor und muss für die Weiterverarbeitung zunächst verflüssigt werden. Zudem ist Dronabinol stark sauerstoff- und lichtempfindlich: Verfärbt sich die Substanz dunkellila, hat sie sich zersetzt und muss vernichtet und entsorgt werden. Daher sollten die Originalgefäße dunkel und gut verschlossen und die Herstellung zügig und ohne Unterbrechung durchgeführt werden.

Insgesamt stehen 3 standardisierte NRF-Rezepturformeln mit Dronabinol zur Verfügung. Zwei für die perorale Anwendung und eine für die Verdampfung mittels Vaporisator:

  1. Dronabinol-Kapseln zu 2,5 bzw. 5 oder 10 mg (NRF 22.7.)
  2. Dronabinol-Tropfen 25 mg/ml (2,5-%ige) ölige Lösung (NRF 22.8.)
  3. Ethanolische Dronabinol-Lösung 10 mg/ml zur Inhalation (NRF 22.16.)

Hinweis: Apotheken können sich im DAC/NRF über die Rezepturformeln informieren (Zugang mit DocCheck-LogIn).

Das Wichtigste in Kürze zu Dronabinol-Kapseln:

  • Aufgrund möglicher Verluste bei der Herstellung empfiehlt es sich, einen Überschuss von 10 % anzusetzen. Der Überschuss ist bei der Menge der benötigten Grundlage (gemischtkettige Triglyceride, z. B. Hartfett Softisan® 378) zu berücksichtigen. Die Grundlage muss i. d. R. noch mit Palmitoylascorbinsäure als Antioxidans versetzt werden.
  • Das Verflüssigen des Dronabinols im Originalbehältnis kann in einem Trockenschrank (ca. 5 Minuten bei 70 °C) erfolgen oder ggf. mithilfe eines Föhns.
  • Wird das Dronabinol während der Einwaage zu zäh, kann es z. B. mit einem Föhn erneut erwärmt werden.
  • Für die Abfüllung verwendet man üblicherweise Kapseln der Größe 1.
  • Bilden sich nach dem Erkalten konkave Ausbuchtungen in der befüllten Kapselhülle (Volumenkontraktion der Schmelze), dürfen diese nicht erneut befüllt werden.
  • Kapseln erst nach dem vollständigen Erkalten verschließen, sonst kann es passieren, dass die Kapselhälften zerdrückt werden.

Das Wichtigste in Kürze zu Dronabinol-Tropfen:

  • Beim Erwärmen und zur Herstellung der Lösung besser eine Heizplatte (70 °C) verwenden. Ein Wasserbad ist nicht zu empfehlen, da kein Kondenswasser in die Zubereitung gelangen darf. Zum Verflüssigen des Dronabinols im Originalbehältnis kommt ggf. auch ein Föhn oder das Erwärmen in einem Trockenschrank (ca. 5 Minuten bei 70 °C) in Frage.
  • Die palmitoylascorbinsäurehaltigen mittelkettige Trigylceride dienen als Antioxidans und somit der Stabilität.

Das Wichtigste in Kürze zu Dronabinol in ethanolischer Lösung zur Inhalation:

  • Für die inhalative Anwendung mittels Vaporisator muss Dronabinol zuvor in Ethanol gelöst werden.
  • Im Gegensatz zu Cannabisblüten benötigt man für die Inhalation von Dronabinol-Lösung zusätzlich einen Träger, ein sogenanntes Tropfkissen aus Edelstahldraht.
  • Da der Alkohol nicht mitinhaliert werden soll, muss vorher eine Trennung erfolgen. Dazu wird das mit der Dronabinol-Lösung benetzte Tropfkissen im Vaporisator auf ca. 100 °C erhitzt. Bei dieser Temperatur verdampft zunächst nur das Ethanol. Wenn die Dämpfe nicht mehr nach Alkohol riechen, kann die Temperatur sukzessive auf 180 bis 201 °C erhöht und das Dronabinol inhaliert werden.

Cannabidiolzubereitungen

Cannabidiol (CBD) ist ein Stoff, der aus der Cannabispflanze gewonnen, aber auch chemisch synthetisiert werden kann. Es ist als weißes bis gelbliches Pulver erhältlich und empfindlich gegenüber Licht, daher sollte es sorgfältig verschlossen und vor Licht geschützt aufbewahrt werden. Aufgrund seiner starken Lipophilie ist Cannabidiol praktisch unlöslich in Wasser, löst sich jedoch gut in Alkoholen wie Ethanol 96 % (V/V) und fetten Ölen.

CBD-Rezepturen werden in der Regel nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Vor der Rezepturherstellung sollte daher eine Einzelfallgenehmigung bei der jeweiligen Krankenkasse eingeholt werden.

Insgesamt stehen 2 standardisierte NRF-Rezepturformeln mit Cannabidiol zur Verfügung:

  1. Ölige Cannabidiol-Lösung 50 mg/ml; 100 mg/ml; 200mg/ml; 400 mg/ml (NRF 22.10.)
  2. Cannabidiol-Kapseln 10 bis 250 mg (NRF 22.17.)

Hinweis: Apotheken können sich im DAC/NRF über die Rezepturformeln informieren (Zugang mit DocCheck-LogIn).

Das Wichtigste in Kürze zu Cannabidiol-Lösung:

  • Bei der Herstellung muss die Dichte der gebrauchsfertigen öligen CBD-Lösung berücksichtigt werden, da die Lösung zwar volumetrisch dosiert, aber nach Masse hergestellt wird. Wird die Dichte nicht berücksichtigt, kommt es am Ende zu falschen Dosierungen.
  • Die Dichte nimmt mit steigender CBD-Konzentration linear zu und liegt bei 0,949–0,974 g/ml. Das heißt, dass für 100 ml gebrauchsfertige Lösung, konzentrationsabhängig, zu 94,9–97,4 g mit mittelkettigen Triglyceriden (Miglyol® 812 N) aufgefüllt werden muss.
  • Die NRF-Rezepturvorschrift orientiert sich an Miglyol® 812 N. Andere Sorten von mittelkettigen Triglyceriden können sich in ihrer Dichte von Miglyol® 812 N unterscheiden. Dies würde eine Anpassung der NRF-Vorschrift nötig machen.
  • Da verdünnte CBD-Lösungen äußerst lichtempfindlich sind, ist auf ausreichenden Lichtschutz zu achten.

Das Wichtigste in Kürze zu Cannabidiol-Kapseln:

  • Cannabidiol kann nicht als Pulvermischung in Kapseln verwendet werden, da es sich selbst nach Zugabe von hochdispersem Siliciumdioxid nur schwer fein verreiben lässt. Stattdessen wird es in einer flüssigen Fettschmelze gelöst.
  • Aufgrund möglicher Verluste bei der Herstellung, empfiehlt es sich, einen Überschuss von 10 % anzusetzen. Der Überschuss ist bei der Menge der benötigten Grundlage (gemischtkettige Triglyceride, Hartfett Softisan® 378) zu berücksichtigen. Bei der Herstellung von Cannabidiol-Kapseln kann jedoch auf Palmitoylascorbinsäure als Antioxidans verzichtet werden.
  • Cannabidiol wird durch Erwärmen in der Grundlage gelöst, entweder in einem Wasserbad oder auf einer Heizplatte. Bei Verwendung einer Heizplatte ist es wichtig, die Temperatur zu überwachen und sicherzustellen, dass sie 100 °C nicht überschreitet. Beim Erwärmen im Wasserbad sollte darauf geachtet werden, dass kein Kondenswasser in die Lösung gelangt.
  • Für die Abfüllung verwendet man üblicherweise Kapseln der Größe 1.
  • Bilden sich nach dem Erkalten konkave Ausbuchtungen in der befüllten Kapselhülle (Volumenkontraktion der Schmelze), dürfen diese nicht erneut befüllt werden.
  • Kapseln erst nach dem vollständigen Erkalten verschließen, sonst kann es passieren, dass die Kapselhälften zerdrückt werden.

Abgabegefäß

Für alle Cannabisrezepturen sind Abgabegefäße mit kindersicherer/em Schraubkappe/Verschluss vorgeschrieben (Druck-Dreh-Mechanismus). Hat man z. B. Cannabisblüten in einzelne Kapseln vorportioniert, kann man diese zusammen in ein kindersicheres Weithalsgefäß geben.

Gefäße aus Braunglas oder gegebenenfalls undurchsichtigem Kunststoff (z. B. für Kapseln) sind aufgrund der Lichtempfindlichkeit von Cannabisrezepturen zu bevorzugen.

Kennzeichnung

Die Kennzeichnung von Cannabisrezepturen erfolgt nach § 14 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und gegebenenfalls dem NRF (Neues Rezepturformularium).

Neben der Ziffer und Bezeichnung der NRF-Vorschrift muss gemäß § 14 ApBetrO das Rezepturabgabegefäß – in gut lesbarer Schrift, dauerhaft und mit Ausnahme von Nr. 5 auf Deutsch – mindestens mit folgenden Angaben gekennzeichnet werden:

  1. Name und Anschrift der abgebenden Apotheke und, soweit unterschiedlich, des Herstellers
  2. Inhalt nach Gewicht, Nennvolumen oder Stückzahl bzw. Konzentration
  3. Art der Anwendung
  4. Gebrauchsanweisung
  5. Wirkstoff(e) nach Art und Menge und sonstige Bestandteile nach der Art
  6. Herstellungsdatum
  7. Verwendbarkeitsfrist mit dem Hinweis „Verwendbar bis“ unter Angabe von Tag, Monat und Jahr; soweit erforderlich: Angabe der Haltbarkeit nach Anbruch bzw. Herstellung der gebrauchsfertigen Zubereitung
  8. Soweit erforderlich und ggf. auf einem Begleitdokument: Hinweise auf besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung oder für die Beseitigung von nicht verwendeten Arzneimitteln oder sonstige besondere Vorsichtsmaßnahmen, um Gefahren für die Umwelt zu vermeiden
  9. Name des Patienten
To top