Wissenschaftsportal für Medizinalcannabis
Voraussetzungen für die Verordnung zulasten der GKV Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für eine Therapie mit Medizinalcannabis (d. h. mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon) nur bei schwerwiegenden Erkrankungen. Eine Krankheit ist gemäß § 44 Abs. […]
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