Wissenschaftsportal für Medizinalcannabis
Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben seit März 2017 unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine erstattungsfähige Therapie mit Medizinalcannabis. Jeder Arzt, mit Ausnahme von Zahn- und Tierärzten, darf seitdem getrocknete Cannabisblüten und -extrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen. Seit dem 01. April 2024 ist Cannabis durch […]
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