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Die Fahrtüchtigkeit muss im Einzelfall vom behandelnden Arzt beurteilt werden. Gerade zu Therapiebeginn, während der Einstellungs- und Eingewöhnungsphase, bei einer Therapieumstellung oder auch unter Alkoholeinfluss kann die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sein. Folgende Vorsichtsmaßnahmen sind empfehlenswert: Medizinalcannabis im Straßenverkehr Grundsätzlich ist es verboten, ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss einer berauschenden Substanz im Straßenverkehr zu führen. Allerdings wird […]
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