Unternehmen, die Medizinalcannabis anbauen möchten, benötigen gemäß § 4 des Medizinalcannabisgesetzes (MedCanG) eine Erlaubnis vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss ein Antrag bei der Cannabisagentur eingereicht werden, die vom BfArM eingerichtet wurde. Erforderlich sind die Einreichung der Unterlagen gemäß § 7 MedCanG sowie eines gültigen Herstellungserlaubnis oder eines gültigen GMP-Zertifikats, das von der zuständigen Landesbehörde ausgestellt wurde.
Die Unternehmen dürfen ihre Ernte selbst vermarkten und weitervertreiben. Zuvor wurde das angebaute Medizinalcannabis von der Cannabisagentur aufgekauft und exklusiv über den Servicepartner Cansativa GmbH vertrieben.
Sicherheit und Qualität
Die Unternehmen unterliegen dabei der Überwachung durch das BfArM sowie der zuständigen Landesbehörden. Das Bundesinstitut hat insbesondere regelmäßige Inspektionen in den Unternehmen durchzuführen, um die Sicherheit und Kontrolle des Anbaus von Medizinalcannabis in Deutschland zu gewährleisten.
Die pharmazeutische Qualität der Cannabisblüten wird durch die Einhaltung der Vorgaben der „Guten Praxis für die Sammlung und den Anbau von Arzneipflanzen“ (Good Agricultural and Collection Practice, GACP), der „Guten Herstellungspraxis“ (Good Manufacturing Practice, GMP) und der Monografie „Cannabisblüten“ (DAB) gewährleistet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass für die Patienten Cannabisblüten für medizinische Zwecke in reproduzierbarer Qualität gemäß den arzneimittelrechtlichen Vorgaben verfügbar sind.
Hinweis
Aktuell bestehen noch Verträge aus den Ausschreibungsverfahren von 2019 mit den Vertragspartnern, die für die Cannabisagentur Medizinalcannabis anbauen, ernten, verarbeiten, lagern, verpacken und an die Apotheken in Deutschland abgeben. Seit August 2020 hat ausschließlich die Cansativa GmbH den Zuschlag für die entsprechenden Lager- und Logistikdienstleistungen für Medizinalcannabis erhalten. Bestellungen des in Deutschland aufgrund der oben genannten Verträge hergestellten Medizinalcannabis können daher ausschließlich durch Apotheken über das Portal www.cannabisagentur.de getätigt werden, das von Cansativa im Auftrag der Cannabisagentur bereitgestellt wird.