Berlin – Für den künftig erlaubten Anbau von Cannabis in Vereinen kommen strengere Regeln. Der Bundesrat ließ heute entsprechende Änderungen des erst seit kurzem geltenden Legalisierungsgesetzes passieren, die der Bund den Ländern zugesagt hatte. Eine vom Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfohlene begleitende Entschließung wurde nicht angenommen.
Die vom Bundesrat gebilligten Anpassungen zielen darauf, dass die ab 1. Juli möglichen Anbauvereine nicht zu großen Plantagen werden. Unter anderem können Genehmigungen verwehrt werden, wenn Anbauflächen in einem „baulichen Verbund“ oder unmittelbarer Nähe mit denen anderer Vereine stehen. Flexibler sind daneben auf Wunsch der Länder Kontrollen der Vereine zu handhaben – statt „jährlich“ sind sie „regelmäßig“ vorzunehmen.
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz legt außerdem fest, dass eine geplante erste Auswertung von Folgen der Cannabisfreigabe neben dem Kinder- und Jugendschutz unter anderem auch die nun erlaubten Besitzmengen beleuchten soll. Generell sind Cannabiskonsum und privater Cannabisanbau für Volljährige seit dem 1. April mit zahlreichen Vorgaben legal.
Vom Bundestag ebenfalls beschlossene Cannabisregeln für Autofahrerinnen und Autofahrer sollen voraussichtlich am 5. Juli abschließend in den Bundesrat kommen. Für den berauschenden Wirkstoff THC am Steuer soll künftig ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut gelten – ähnlich wie die 0,5-Promillegrenze für Alkohol. Für Fahranfänger und gemischten Konsum von Cannabis und Alkohol solle strengere Regeln gelten. In Kraft treten dürfte der neue Grenzwert samt Bußgeldern bei Verstößen voraussichtlich im Sommer.
Das Änderungsgesetz geht auf eine Initiative der Regierungsfraktionen im Bundestag zurück und setzt eine Protokollerklärung der Bundesregierung um, die diese in einer Plenarsitzung des Bundesrates im März abgegeben hatte, bevor das Cannabisgesetz die Länderkammer passierte.
Der Bundesrat drang heute zudem auf eine strikte Regelung beim Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche. In einer Entschließung weisen die Länder auf die erheblichen gesundheitlichen Risiken des Konsums hin. Kartuschen mit Lachgas würden zum Teil bereits in Automaten gezielt für junges Publikum angeboten. Der zunehmende Missbrauch müsse schnellstmöglich verhindert werden.
In seiner Sitzung stimmte der Bundesrat einer Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes zu. Diese listet chemische Varianten psychoaktiver Stoffe auf, welche die Bundesregierung als Gefahr für die Bevölkerung eingestuft hat. Die Verordnung hat das Ziel, Verbreitung und Missbrauch dieser Stoffe zu bekämpfen.