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Bundesrat billigt Cannabisgrenzwert am Steuer

Berlin – Der Bundesrat hat ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren lassen, das für den berau­schenden Wirkstoff THC einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festlegt – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol.

Für Fahranfänger und Mischkonsum von Cannabis und Alkohol kommen strengere Regeln. In Kraft treten sollen die Neurege­lungen nach der nun folgenden Gesetzesverkündung, also voraussichtlich noch im Sommer.

Nachdem Cannabiskonsum und privater Anbau für Volljährige seit 1. April mit vielen Vorgaben legal sind, folgen nun begleitende Verkehrsregelungen. Bisher gilt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von Tetrahydrocannabinol (THC) Folgen drohen.

Künftig gilt per Gesetz: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Wenn dazu noch Alkohol getrunken wird, riskiert man in der Regel 1.000 Euro Buße.

Für Fahranfänger heißt es künftig wie bei Alkohol: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein Cannabisverbot – die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Bußgeld.

© dpa/aerzteblatt.de

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