Berlin – Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat vergangene Woche eine Verordnung erlassen, die die Zuständigkeiten für die Projektanträge zu Cannabis-Projekten regelt. Nachdem also schon einzelne Städte, wie Hannover, Frankfurt am Main und Wiesbaden in die Planung gingen, können jetzt gemäß § 2 Absatz 4 des Cannabisgesetzes (KCanG) schnell weitere folgen. Das sorgte auch bei Branchenverbänden für große Hoffnung und direkt gibt es das nächste Projekt im hessischen Groß-Gerau. Wie auch in Wiesbaden, sollen auch hier Apotheken eingebunden werden. Dabei hatte die Abda zu derartigen Vorhaben zuletzt noch eine abweisende Haltung. [Weiterlesen]