Die Verordnung von opioidhaltigen Schmerzmitteln (Analgetika) war in Deutschland zwischen 2005 und 2020 rückläufig. Das ergibt eine vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beauftragte Untersuchung von Krankenkassendaten. Ausgewertet wurden Abrechnungsdaten von ca. 25 Millionen Personen. Danach ist die Verordnung von Opioid-Analgetika zwischen 2005 und 2020 um 19% gesunken. Der Beginn der sogenannten „Opioid-Krise“ in den USA war hingegen von einem starken Anstieg der Verordnungen opioidhaltiger Analgetika geprägt. Insgesamt bestätigen und erweitern diese Ergebnisse die Erkenntnisse aus früheren Studien, dass es in Deutschland keine Hinweise auf eine sogenannte Opioid-Krise gibt.
Etwa ein Fünftel der Personen mit einer Neuverordnung eines Opioid-Analgetikums erfüllte während des Betrachtungszeitraums mindestens einmal die Kriterien für einen Langzeitgebrauch. Der häufigste potenzielle Grund hierfür waren nicht-tumorbedingte chronische Schmerzen. Die Ergebnisse zu Missbrauch und Abhängigkeit lassen zwar vermuten, dass insbesondere in der Altersgruppe 20 – 39 Jahre in manchen Fällen ein nicht indikationsgerechter Gebrauch stattfindet, doch die entsprechenden Anteile sind gering.
Opioidhaltige Analgetika spielen eine zentrale Rolle in der Schmerztherapie, insbesondere bei der Behandlung starker akuter und chronischer Schmerzen. Ihr langfristiger Einsatz bei chronischen nicht-tumorbedingten Schmerzen bleibt jedoch umstritten.
Die Ergebnisse der Untersuchung, die das Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie (BIPS) im Auftrag des BfArM durchgeführt hat, werden in der aktuellen Ausgabe des Bulletins zur Arzneimittelsicherheit veröffentlicht und sind hier als Vorab-Publikation zu finden: