Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat erfolgreich gegen die Plattform »Dr. Ansay« geklagt, die medizinisches Cannabis auf Privatrezept verkauft. Das Landgericht Hamburg erklärt, dass ein persönlicher ärztlicher Kontakt für eine Behandlung mit Cannabis notwendig ist. Außerdem sieht das Gericht in dem Angebot eine unzulässige Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel. [Weiterlesen]
Quelle: www.pharmazeutische-zeitung.de