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Erste Ergebnisse zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (KCanG)

Zahl der Cannabisdelikte deutlich gesunken – Universität Tübingen und Universitätsklinken Hamburg-Eppendorf und Düsseldorf erforschen Folgen der Teillegalisierung

Im Jahr 2024 haben in Deutschland schätzungsweise 5,3 Millionen Erwachsene Cannabis konsumiert. Durch das verfügbare Medizinalcannabis konnten etwa 12 bis 14 % des Gesamtbedarfs an Cannabis gedeckt werden. Die Anbauvereinigungen produzierten dagegen nicht einmal 0,1 % der benötigten Menge. Die Marktanteile des legalen Eigenanbaus sowie des aus illegaler Produktion oder Weitergabe stammenden Cannabis können demgegenüber derzeit nicht quantifiziert werden. Die verfügbaren Daten sprechen zudem mehrheitlich bisher nicht dafür, dass sich das KCanG kurzfristig auf die Anzahl der jugendlichen oder erwachsenen Konsumierenden ausgewirkt hat.  Die Teillegalisierung dieser Droge durch das KCanG hat jedoch zu einem starken Rückgang der im Zusammenhang mit Cannabis registrierten Straftaten geführt. So wies die Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 in diesem Bereich 100.000 Strafverfahren weniger aus als im Vorjahr. Insbesondere Kleinkonsumierende werden nicht mehr strafrechtlich verfolgt.

Dies sind die ersten, vorläufigen Ergebnisse des Verbundprojektes EKOCAN, die im Rahmen eines Zwischenberichts vorgelegt wurden. EKOCAN ist ein von Bundesministerium für Gesundheit beauftragtes unabhängiges wissenschaftliches Konsortium zur Evaluation des KCanG. In dem Forschungsvorhaben werden eigene Daten erhoben und außerdem Informationen aus sonstigen Studien sowie vorliegende Routinedaten zusammengeführt. Der Abschlussbericht wird im April 2028 erwartet.

Dr. Jakob Manthey, Koordinator von EKOCAN und Arbeitsgruppenleiter am Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, führt aus, dass im Zwischenbericht Informationen aus zwölf Befragungen und 20 Routinedatenquellen berücksichtigt wurden: „Die vorliegenden Daten deuten darauf hin, dass sich infolge der Teillegalisierung im Jahr 2024 die Zahl der Konsumierenden und der Umfang gesundheitlicher Probleme durch Cannabiskonsum kurzfristig kaum verändert haben”. Manthey betont außerdem, dass sich bestimmte Auswirkungen des KCanG erst mit größerem Abstand bestimmen lassen. Während sich bislang nur wenige Anhaltspunkte für Auswirkungen der Teillegalisierung auf den Gesundheitsschutz zeigen, sieht Manthey in der bisher geringen Anzahl der Anbauvereinigungen ein mögliches Problem: „Wenn der Gesetzgeber die Verdrängung des Schwarzmarktes priorisieren wollte, müssten die Rahmenbedingungen für die Genehmigung und den Betrieb von Anbauvereinigungen vereinfacht werden.“

„In den bisher vorliegenden Daten zeigt sich zudem, dass sich der sinkende Trend im Anteil der Jugendlichen, die Cannabis konsumieren, auch nach der Teillegalisierung fortsetzt“, erläutert Professor Dr. Daniel Kotz (Leiter des Schwerpunkts Suchtforschung und klinische Epidemiologie am Universitätsklinikum Düsseldorf). Allerdings betreibt weiterhin etwa ein Zehntel der jugendlichen Konsumierenden einen riskanten Umgang mit Cannabis (d. h., sie konsumieren täglich oder fast täglich), was die Wahrscheinlichkeit für teilweise schwerwiegende Gesundheitsprobleme deutlich erhöht. Auch liegen Hinweise vor, dass weniger Jugendliche nach der Teillegalisierung Suchtberatungen in Anspruch genommen haben.

Zu den Auswirkungen auf die cannabisbezogene Kriminalität erklärt Professor Dr. Jörg Kinzig, Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen: „Was wir jetzt schon sagen können, ist, dass es sich bei der Teillegalisierung von Cannabis um die quantitativ bedeutsamste Entkriminalisierung in der Geschichte der Bundesrepublik handelt. Im Jahr 2024 hat die Polizei im Bereich der Cannabisdelikte über 100.000 Fälle weniger verzeichnet als im Vorjahr.“ Um zu beurteilen, wie sich die Gesetzesänderung im Detail auf die (Organisierte) Kriminalität und auf die Praxis von Polizei und Justiz auswirkt, seien aber noch weitere Daten und ein längerer Beobachtungszeitraum erforderlich.

EKOCAN („Evaluation des Konsumcannabisgesetzes“) ist das durch den Gesetzgeber in § 43 KCanG verankerte Projekt zur Evaluation des KCanG. Das Forschungsvorhaben startete am 1. Januar 2025 und hat eine Laufzeit bis 30. April 2028. EKOCAN wird von drei Partnerinstitutionen getragen: dem Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS) am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (Dr. Jakob Manthey, Verbundkoordination und Projektleitung Hamburg), dem Centre for Health and Society (chs) am Universitätsklinikum Düsseldorf (Univ.-Prof. Dr. Daniel Kotz, Projektleitung Düsseldorf) und dem Institut für Kriminologie (IfK) der Universität Tübingen (Univ.-Prof. Dr. Jörg Kinzig, Projektleitung Tübingen).

Der vollständige Zwischenbericht ist über folgenden Link abrufbar: https://www.uke.de/landingpage/ekocan/veröffentlichungen

Mehr zum Projekt EKOCAN: https://www.uke.de/landingpage/ekocan/

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