Behandlung mit Medizinal-Cannabis Patienten

Medizinalcannabis für Patienten

Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben seit März 2017 unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine erstattungsfähige Therapie mit Medizinalcannabis. Jeder Arzt, mit Ausnahme von Zahn- und Tierärzten, darf seitdem getrocknete Cannabisblüten und -extrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen.

Seit dem 01. April 2024 ist Cannabis durch das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ teilweise legalisiert worden. Es ist u. a. erlaubt, Cannabis privat anzubauen und kleine Mengen getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum zu besitzen, ohne strafrechtlich verfolgt zu werden. Es dürfen bis zu 25 g Cannabis mitgeführt und bis zu 50 g innerhalb der eigenen vier Wände aufbewahrt werden. Gleichzeitig wurde Medizinalcannabis rechtlich klar von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken (Konsumcannabis) getrennt. Die Regelungen für Medizinalcannabis wurden in ein separates Gesetz (Medizinal-Cannabisgesetz – MedCanG) überführt.

Die alltägliche Praxis zeigt jedoch, dass trotzdem weiterhin viele Fragen und Unsicherheiten bestehen und Patienten oft Schwierigkeiten haben, qualifizierte und erfahrene Ärzte zu finden, die sie bei der Anwendung und Therapie mit Medizinalcannabis unterstützen und begleiten.

Das DeutscheCannabisPortal (DCP) bietet Ihnen die Möglichkeit, sich umfassend über das Thema Medizinalcannabis zu informieren. Dabei sind bewusst alle Bereiche und Rubriken – unabhhängig davon, ob sie für Ärzte, Apotheken oder Patienten gedacht sind – für alle offen und barrierefrei zugänglich. Suchen Sie also nicht ausschließlich in dieser Rubrik nach Informationen!

Ein gut informierter Patient, der auf Augenhöhe mit Ärzten und Apothekern über Krankheit und Therapieoptionen diskutieren kann, trägt zur Behandlungssicherheit und zum Therapieerfolg bei.

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