Verschiedene Cannabis-Fachverbände, darunter der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken, zeigen sich erfreut über die kommenden Neuerungen bei der Verordnung von Medizinalcannabis. Durch den weitgehenden Wegfall des Genehmigungsvorbehalts der Krankenkassen sei nun der Weg geebnet, für eine flächendeckende und effiziente Versorgung.
Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA), der Bund Deutscher Cannabis-Patienten (BDCan), die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM), sowie der Interdisziplinäre Arbeitskreis Brandenburger Schmerztherapeuten und Palliativmediziner e.V. (IABSP) und vier weitere Fachverbände haben in einer Pressemitteilung vom Mittwoch die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) begrüßt, Medizinalcannabis von Fachärzten ohne Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen verschreiben zu lassen: „Der Beschluss des G-BA ebnet den Weg für eine effizientere Nutzung der Ressourcen rund um die Medizinalcannabisbehandlung, vor allem bedeutet er aber einen enormen Schritt hin zu einer besseren, unkomplizierteren Patientenversorgung mit deutlich verringertem administrativen Aufwand.“
Insgesamt 16 Facharztgruppen und Ärzt*innen mit einer von fünf Zusatzbezeichnungen können laut G-BA-Beschlusses vom 18. Juli zukünftig Medizinalcannabis verordnen. Allerdings muss der Beschluss noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden – und darf nicht vom Bundesgesundheitsministerium beanstandet werden –, damit die Neuregelungen in Kraft treten.
Ärzt*innen müssen aufgeklärt werden
Die Cannabis-Fachverbände sind nach eigener Aussage nun dabei, ein Informationskonzept und „Verordnungshilfen“ zu entwickeln. Dadurch sollen Ärzt*innen bei der Cannabisverschreibung aufgeklärt und unterstützt werden. Vor allem müssten Vorbehalte hinsichtlich der bürokratischen Hürden beseitigt werden, heißt es – schließlich habe sich in diesem Punkt mit dem G-BA-Beschluss einiges verbessert, betonen die Verbände: „Die Vorbehalte vieler Behandler:innen gegenüber medizinischem Cannabis waren in der Vergangenheit auch mit der zeitaufwändigen Antragstellung an die Krankenkasse verbunden. Nun liegt die Entscheidungshoheit in weiten Teilen ausschließlich bei den Ärztinnen und Ärzten. Das hält das Bündnis für die richtige Entwicklung im Sinne der Patient:innen.“ Mit dem Beschluss sei der Weg geebnet worden für eine flächendeckende Versorgung mit Medizinalcannabis.
Absicherung gegen Regressforderungen
Die Verbände betonen: Weiterhin bestehen grundsätzliche Vorgaben für die Verordnung. So darf Medizinalcannabis nur dann verschrieben werden, wenn eine allgemein anerkannte Therapie nicht zur Verfügung steht oder eine solche aufgrund von Nebenwirkungen im Einzelfall nicht anwendbar ist. Zudem müssen positive Effekte durch den Cannabis-Einsatz absehbar sein. Insofern besteht weiterhin die Möglichkeit der Krankenkassen zur Regressforderung, sollten diese Zweifel an der Einhaltung der Vorgaben hegen. Deshalb weisen die Fachverbände darauf hin, dass trotz des Wegfalls des Genehmigungsvorbehalts „weiterhin die Möglichkeit, bei Unsicherheiten in der Verordnung eine Genehmigung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu beantragen“, besteht. So könnten sich die Gesundheitsversorger gegen potenzielle Regressforderungen absichern.