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Schärfere Regeln fürs Kiffen in Bayern treten in Kraft

MünchenAb sofort gelten in Bayern fürs Kiffen strengere Regeln als in anderen Bundesländern. So ist es mit Inkrafttreten des Cannabisfolgenbegrenzungsgesetzes zum Beispiel auf Volksfesten verboten, Cannabis zu rauchen.

Die Regeln gehen über das gesetzliche Rauchverbot hinaus, das ohnehin in öffentlichen Gebäuden, Gaststät­ten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Demnach ist auch der Cannabiskonsum in ausgewiesenen Rau­cherräumen und -bereichen verboten – auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Bier­gärten.

Das Verbot gilt für das Verbrennen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabisprodukten – andere Arten des Konsums wie zum Beispiel essbare Produkte sind nicht im Gesetz geregelt. Auf dem Landtagsgelände ist der Cannabiskonsum ebenfalls untersagt.

Städte und Gemeinden dürfen das Verbot zudem auf bestimmte öffentliche Flächen ausweiten. Sie können zum Beispiel in Stadtparks oder an Treffpunkten das Rauchen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis verbieten.

Bisher konnten Kommunen an solchen Orten den Alkoholkonsum verbieten – bei regelmäßigen Ordnungs­widrigkeiten oder Straftaten wegen übermäßigen Trinkens. Diese Ermächtigung haben Gemeinden nun auch für Cannabiskonsum.

Bei Verstößen gegen Kiff-Verbote drohen hohe Geldbußen: Wer in einer Gaststätte in Bayern einen Joint raucht, muss zum Beispiel mit bis zu 1.500 Euro Strafe rechnen. Bei wiederholten Verstößen drohen bis zu 5.000 Euro Bußgeld. 

© dpa/aerzteblatt.de

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