Berlin – Seit Oktober dürfen Ärztinnen und Ärzte mit 16 Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen Cannabisarzneimittel ohne vorherigen Antrag auf Kostenübernahme bei den Krankenkassen verordnen. Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) informiert über die Anwendung der neuen Regelung in der Praxis. [Weiterlesen]
Wichtiger Hinweis (Stand: 31.07.2026):
Aufgrund des Inkrafttretens des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes
wurden die Regelungen zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von
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