Eine Online-Plattform versprach kostenlose Behandlungen mit Cannabis auf Rezept. Dagegen klagte die Wettbewerbszentrale. Mit Erfolg: Denn Verbraucherwerbung für Medizinal-Hanf verstößt gegen das Laienwerbeverbot, so das OLG Gericht. [Weiterlesen]
Quelle: www.aerztezeitung.de