Berlin – Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) ist erfolgreich gegen ein weiteres Angebot von Wellster Healthtech vorgegangen. Das Ausstellen von Rezepten über Cannabis nach Ausfüllen eines Fragenbogens entspreche nicht den Vorgaben, und auch die Kooperation mit einer einzelnen Apotheke sei nicht zulässig, entschied das Landgericht München I. Das Landgericht Frankfurt hatte in dieser Frage zuletzt anders entschieden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; Wellster hat Berufung eingelegt. [Weiterlesen]
Quelle: www.apotheke-adhoc.de