Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) engagiert sich gegen die Verschreibungspraxis von Cannabis-Plattformen. Gegen eine einstweilige Verfügung ging der Geschäftsführer der Plattform CanDoc mit einer Berufung vor – zog diese aber nun auf Anraten der nächsten Instanz zurück. [Weiterlesen]
Quelle: www.pharmazeutische-zeitung.de