Eine Onlineplattform warb für Cannabis-Lieferungen über Lieferando. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat jetzt eine einstweilige Verfügung gegen den Anbieter erwirkt. Die Kammer betont, dass Rx-Arzneimittel nicht wie gewöhnliche Konsumgüter beworben werden dürfen. [Weiterlesen]
Quelle: www.pharmazeutische-zeitung.de