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Kaum Interesse an Cannabis-Clubs 

Seit etwa vier Wochen dürfen Cannabis-Clubs in Deutschland eine Anbaulizenz beantragen – doch bislang haben erst wenige diese Möglichkeit genutzt. Das ergab eine Umfrage der PZ in den Ländern. Die ersten Clubs dürften frühestens im Herbst an den Start gehen.

Seit 1. April fällt Cannabis in Deutschland nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis zu Genusszwecken in der Öffentlichkeit bei sich haben. In der eigenen Wohnung dürfen sie bis zu drei Cannabis-Pflanzen kultivieren und bis zu 50 Gramm für den Eigenbedarf aufbewahren.

Seit 1. Juli dürfen sich nichtgewerbliche Vereinigungen – sogenannte Cannabis-Clubs – um eine Anbaulizenz bewerben. Erst wenn diese gewährt wurde, dürfen sie mit dem Anbau beginnen. In den Clubs können bis zu 500 volljährige Mitglieder Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Gesetzlich vorgesehen sind auch regelmäßige Kontrollen.

Doch wie viele Clubs stehen schon in den Startlöchern und haben einen Antrag gestellt, um sich den Anbau genehmigen zu lassen? Wie viele dieser Anträge kommen von Clubs aus Großstädten, aus mittelgroßen Städten und aus kleineren Orten? Die PZ hat bei den zuständigen Behörden der Länder nachgefragt.

Dabei zeigte sich, dass das Interesse, eine Anbauvereinigung zu betreiben, bundesweit relativ gering ist. Am größten ist es in kleineren Orten mit weniger als 20.000 Einwohnern, etwas weniger ausgeprägt in Großstädten und Städten mittlerer Größe. Deutlich wurde auch, welch ein Flickenteppich bei der Zuständigkeit herrscht. Ist in einigen Ländern das Gesundheitsministerium für die Genehmigung der Clubs zuständig, kümmert sich darum in anderen das Landwirtschaftsministerium. In wieder anderen Ländern ist die Genehmigung Aufgabe einer Bezirksregierung.

Spitzenreiter sind Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg

Spitzenreiter bei der Zahl der Anträge sind der PZ-Umfrage zufolge Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. In Nordrhein-Westfalen gingen bereits bis zum 18. Juli insgesamt 32 Anträge auf Erlaubnis von Anbauvereinigungen bei den örtlichen Bezirksregierungen ein, teilte eine Sprecherin des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) am 30. Juli mit.

In Baden-Württemberg erhielt die zuständige Behörde, das Regierungspräsidium Freiburg, bislang 38 Anträge (Stand 31. Juli). Die Anbauvereinigungen seien über Baden-Württemberg verteilt. Jeweils zehn Anträge stammten von Clubs aus den Regierungsbezirken Freiburg und Stuttgart, jeweils neun Anträge aus den Regierungsbezirken Karlsruhe und Tübingen, informierte das Regierungspräsidium Freiburg auf Nachfrage der PZ.

In Bayern hatte der frühere Gesundheitsminister Klaus Holetschek alles versucht, um das Cannabis-Gesetz zu stoppen. Dennoch gingen im Freistaat bis zum 29. Juli insgesamt 16 Anträge von Cannabis-Anbauvereinigungen ein. Wie das zuständige Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mitteilte, stammte das Gros der Anträge – 13 – aus Orten mit weniger als 20.000 Einwohnern. Zwei kamen aus Großstädten, einer aus einer mittelgroßen Stadt. Alle Anträge würden derzeit geprüft, hieß es.

In Rheinland-Pfalz nimmt die zuständige Behörde, das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, derzeit 13 Anträge unter die Lupe. Auch hier stammen die meisten – sieben – aus Kleinstädten oder Dörfern, jeweils drei aus mittelgroßen Städten oder Großstädten.

In vielen Ländern ist die Zahl der Anträge einstellig

In Hessen liegt die Zahl der Anträge mit neun bereits im einstelligen Bereich. Fünf davon stellten Clubs aus Kleinstädten und drei aus Großstädten, meldete das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt. Lediglich ein Antrag stammt aus einer mittelgroßen Stadt.

Jeweils sieben Anträge stellten Cannabis-Clubs bis zum 29. Juli in Sachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg. In Brandenburg liegen bisher fünf Anträge, davon drei aus Kleinstädten, hieß es. In Thüringen gingen bislang vier Anträge ein. Auch in Sachsen-Anhalt bearbeitet das zuständige Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) derzeit vier Anträge von Clubs aus Halle, Magdeburg und dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Allerdings seien drei der Anträge unvollständig, ein vierter werde noch auf Vollständigkeit hin überprüft, teilte eine Sprecherin des LAV mit.

In Mecklenburg-Vorpommern meldete das zuständige Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium zwei Anträge. In Bremen nahm die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz heute den ersten Antrag zur Genehmigung einer Cannabis-Anbauvereinigung entgegen, informierte eine Sprecherin auf Nachfrage der PZ. Auch im Saarland ging bisher ein Antrag ein.

Erste Genehmigungen frühestens Ende September

Fast alle Länder meldeten, dass sie die Anträge derzeit prüfen. Genehmigungen sollen in der Regel innerhalb von drei Monaten erteilt werden. Die amtliche Erlaubnis gilt befristet für sieben Jahre. Nach fünf Jahren kann sie verlängert werden.

In Hamburg gebe es bei den bisher geprüften Anträgen Nachbesserungsbedarf, teilte ein Sprecher der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz mit. Im Freistaat Sachsen rechnet die zuständige Behörde, die Landesdirektion Sachsen (LDS), nach eigenen Angaben damit, dass sie Ende September oder Anfang Oktober die ersten Genehmigungen erteilen kann.

Berlin gehört zu den Städten mit dem höchsten Cannabiskonsum in Deutschland. Nach Informationen der Senatsgesundheitsverwaltung hat etwa die Hälfte der Berlinerinnen und Berliner zwischen 15 und 64 Jahren Erfahrungen mit Cannabiskonsum. Jeder zehnte Berliner und jede 20. Berlinerin konsumiert die Droge im Schnitt mindestens einmal im Monat.

In Berlin sind die Clubs zum Warten verdammt

Doch ausgerechnet in der weltoffenen und liberalen Bundeshauptstadt müssen sich die Cannabis-Clubs besonders in Geduld üben – denn Berlin ist das einzige Bundesland, in dem die Zuständigkeit derzeit noch nicht geklärt ist. Wie ein Sprecher der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege mitteilte, werde die erforderliche Zuständigkeitsverordnung zurzeit vorbereitet und abgestimmt. Da in diesen Prozess verschiedene »Player« involviert seien, könne die Behörde aktuell noch nicht sagen, wann die Verordnung in Kraft treten könne. Und weiter: So lange die Zuständigkeitsverordnung nicht vorliege, gelte die sogenannte Auffangzuständigkeit, nach der die Bezirke für die Ausführung dieser bundesrechtlich geregelten Aufgaben zuständig seien, so der Sprecher.

Wie der »Tagesspiegel« berichtete, stellten Clubs in den Berliner Bezirken bis Mitte vergangener Woche etwa 12 Anträge. Die Bezirken sehen demnach jedoch wiederum das Landesgesundheitsamt in der Verantwortung. Daher nehmen die Bezirksverwaltungen laut »Tagesspiegel«-Bericht zwar die Anträge entgegen, bearbeiten sie aber vorerst nicht, solange die Zuständigkeit nicht in der Verordnung geregelt ist. Laut Bericht sind die Clubs mit der derzeitigen Situation sehr unzufrieden. Ein Club befürchtet demnach finanzielle Schwierigkeiten, da durch Mietzahlungen bereits jetzt Kosten anfielen. Jeder Monat, der vergehe, koste den Vereinen »sehr, sehr viel Geld«, hieß es im Bericht.

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