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Medizinisches Cannabis: Gegenwind zum Referentenentwurf aus der SPD

Nach dem Vorstoß von Nina Warken, die am 14. Juli einen Referentenentwurf für eine Anpassung des MedCanGs vorgelegt hatte, melden sich nun die beiden führenden Gesundheitspolitiker der SPD-Fraktion kritisch zu Wort. Die Äußerungen bestätigen: Die SPD dürfte etwas dagegen haben, dass diese Gesetzesanpassungen tatsächlich in dieser Form zeitnah in Kraft treten. Falls doch, müssten Cannabis-Patient:innen einmal jährlich persönlich vor Ort mit ihrem Arzt sprechen und könnten das verordnete medizinische Cannabis nur noch vor Ort in der Apotheke erhalten.

Matthias Mieves, stellvertretender Sprecher der Fraktion für Gesundheitsthemen, betont auf Linkedin: Die SPD habe in der letzten Wahlperiode „nach dem Scheitern der Verbotspolitik gesellschaftliche Realitäten ausdrücklich anerkannt“. Zudem habe die vorherige Regierung im Rahmen der Reform medizinisches Cannabis aufgrund einer „veränderten Risikobewertung“ aus dem BtMG herausgenommen, der Patientenzugang sei dadurch „nachhaltig vereinfacht“ worden. Damit liefert der SPD-Mann einen alternativen Erklärungsansatz für die steigenden Importmengen, die eben nicht nur am Missbrauch, wie vom BMG vermutet, sondern ebenso gut am einfacheren Zugang liegen können.

Mieves erklärt zudem, dass ihm „eine verlässliche, wohnortnahe und barrierefreie Versorgung aller Patientinnen und Patienten, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind, von zentraler Bedeutung“ ist, auch wenn er reine Online-Verschreibungen von „suchterzeugenden Arzneimitteln ohne jeglichen Arztkontakt“ grundsätzlich ausschließen will. Zuvor hatte bereits Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, im Deutschlandfunk betont, dass „Patient:innen nicht unter einer neuen Regelung leiden“ dürften. Damit könnte beide SPD-Politiker insbesondere auf das im Referentenentwurf vorgesehene Versandverbot für Apotheken abzielen, das insbesondere schwerst erkrankten Menschen mit eingeschränkter Mobilität den Zugang zur verordneten Cannabis-Arznei deutlich erschweren würde.

Interessant dabei: Eingangs hebt Mieves hervor, dass das Risiko von medizinischem Cannabis neu – in dem Fall niedriger – bewertet wurde. Bei „suchterzeugenden Arzneimitteln“ spricht er nicht explizit von Cannabis, vielmehr dürfte sich diese Aussage auch auf etliche andere verschreibungspflichtige Medikamente beziehen – wie etwa auf die regelmäßig bei Schlafstörungen verordneten Z-Substanzen, die Schätzungen zufolge jedes Jahr millionenfach in Deutschland missbräuchlich eingenommen werden. Eine wie vom BMG geforderte Ausnahmegenehmigung für die telemedizinische Cannabis-Therapie ergibt sich dieser Logik folgend eben nicht.

Vor allem aber hebt Mieves hervor, dass man „noch ganz am Anfang“ des Gesetzgebungsprozesses“ stehe und es noch „eine Weile dauern“ werde, bis das Gesetz im Bundestag und im Ausschuss beraten wird. Das heißt im Umkehrschluss: In dieser Form wird das Gesetz die Ressorts und das Kabinett nicht ohne Gegenwind aus der SPD passieren.

So hatte Carmen Wegge, die sich aktuell noch nicht zum Referentenentwurf geäußert hat, erst im Mai auf dem parlamentarischen Abend des BvCW betont, dass eine Abschaffung des CanGs vom Tisch sei. Ihre Hoffnung lautet damals, dass es vor allem um „Verbesserungen des Gesetzes basierend auf den Ergebnissen der Evaluation“ gehe. Diese gesetzlich verankerte Evaluation, die auch im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, läuft bereits seit Januar 2025. Gesundheitsministerin Nina Warken hatte in der FAZ ebenfalls betont, die Ergebnisse abwarten zu wollen. Dass sie nun entgegen aller Vereinbarungen mit dem Referentenentwurf nach vorne geprescht ist, bevor diese Fakten auf dem Tisch liegen, dürfte beim sozialdemokratischen Koalitionspartner ebenfalls zumindest für Irritationen gesorgt haben.

Quelle: krautinvest.de

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