Wichtiger Hinweis (Stand: 31.07.2026): Aufgrund des Inkrafttretens des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wurden die Regelungen zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von medizinischem Cannabis geändert. Die Inhalte dieses Portals werden derzeit überprüft und sukzessive aktualisiert. Bitte beachten Sie bis dahin die geltende Rechtslage.
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Ärzte-Präsident: Freizeitkonsumenten sind keine Patienten

Berlin – Das Medizinal-Cannabis-Gesetz (MedCanG) soll angepasst und der Versand von Blüten verboten werden. Zudem soll die Verschreibung an einen persönlichen Kontakt gekoppelt werden. Dafür gibt es Kritik – Schwerkranke müssten wieder regelmäßig in die Praxis und der Freizeitkonsum wandere in den Schwarzmarkt ab. Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer, kontert. Freizeitkonsumenten sind keine Patient:innen und Schwerkranke haben ohnehin regelmäßig Kontakt mit den Praxen. [Weiterlesen]

Quelle: www.apotheke-adhoc.de

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