Berlin – Ärzte dürfen vom heutigen Donnerstag an medizinisches Cannabis ohne Genehmigung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen. Sie müssen dazu eine bestimmte Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen besitzen, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mitteilte. [Weiterlesen]
Wichtiger Hinweis (Stand: 31.07.2026):
Aufgrund des Inkrafttretens des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes
wurden die Regelungen zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von
medizinischem Cannabis geändert. Die Inhalte dieses Portals werden derzeit
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