Berlin – Ein Inhaber einer „Cannabis-Apotheke“ beliefert seine Kundschaft seit vielen Jahren regional mit medizinischem Cannabis gemäß ärztlicher Verordnung. „Bis zur Teillegalisierung im April 2024 verlief dies recht unproblematisch und geregelt“, berichtet der Apotheker. Seitdem sich jedoch eine Vielzahl von Onlinediensten für die Ausstellung von Cannabisrezepte etabliert haben, seien ärztliche Verordnungen recht unproblematisch zu erhalten. Die Folge: „Es kommt vermehrt zum Missbrauch.“ [Weiterlesen]
Wichtiger Hinweis (Stand: 31.07.2026):
Aufgrund des Inkrafttretens des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes
wurden die Regelungen zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von
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