Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat im Streit um eine Werbeaktion für Rezeptanfragen der Cannabis-Plattform Bloomwell recht gegeben. Geklagt hatte die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR). Um die beanstandete Aktion ging es vor Gericht aber gar nicht. Der Fall zeige, wie dringend die geplante Gesetzesänderung bei Medizinalcannabis sei, so die Kammer. [Weiterlesen]
Quelle: www.pharmazeutische-zeitung.de