Seit April ist Cannabis in Deutschland als Genussdroge legal und muss bei medizinischem Einsatz nicht mehr auf einem BtM-Rezept verordnet werden. Viele Konsumenten besorgen sich seitdem Privatrezepte für Cannabis im Internet. Was bedeutet das für diejenigen, die sich um einen rationalen Einsatz des Phytopharmakons Cannabis bemühen? [Weiterlesen]
Wichtiger Hinweis (Stand: 31.07.2026):
Aufgrund des Inkrafttretens des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes
wurden die Regelungen zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von
medizinischem Cannabis geändert. Die Inhalte dieses Portals werden derzeit
überprüft und sukzessive aktualisiert. Bitte beachten Sie bis dahin die
geltende Rechtslage.
Zu den wichtigsten Änderungen >>
Zu den wichtigsten Änderungen >>
Cannabis-News Sonstige Nachrichten