Welche Methode bei Cannabisextrakten, -blüten und Dronabinol zur Identitätsprüfung als ausreichend erachtet wird, ist sehr unterschiedlich. Die Pharmazieräte haben sich nun im Rahmen einer Resolution dazu positioniert, wann in ihren Augen immun- bzw. nasschemische Methoden geeignet sind. [Weiterlesen]
Quelle: www.deutsche-apotheker-zeitung.de