Wichtiger Hinweis (Stand: 31.07.2026): Aufgrund des Inkrafttretens des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wurden die Regelungen zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von medizinischem Cannabis geändert. Die Inhalte dieses Portals werden derzeit überprüft und sukzessive aktualisiert. Bitte beachten Sie bis dahin die geltende Rechtslage.
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Cannabis-News Sonstige Nachrichten

„Medizinalcannabis ist kein Produkt zu Genusszwecken“

Berlin – Heute Vormittag hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) beschlossen. Grund seien bedenkliche Fehlentwicklungen seit des Inkrafttretens unter Nina Warkens (CDU) Amtsvorgänger Karl Lauterbach (SPD) im April 2024. Beim Konsum von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken müsse wieder politisch gegengesteuert werden, entschied nun das Kabinett. [Weiterlesen]

Quelle: www.apotheke-adhoc.de

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