Wichtiger Hinweis (Stand: 31.07.2026): Aufgrund des Inkrafttretens des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wurden die Regelungen zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von medizinischem Cannabis geändert. Die Inhalte dieses Portals werden derzeit überprüft und sukzessive aktualisiert. Bitte beachten Sie bis dahin die geltende Rechtslage.
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Medizinalcannabis soll künftig nur nach persönlichem Arztkontakt verordnet werden

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzesentwurf zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes beschlossen. Dieser sieht vor, dass Medizinalcannabis künftig ausschließlich nach persönlichem Kontakt zwischen Patient und Arzt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch verschrieben wird. Der Versandweg über Online-Apotheken wird künftig ausgeschlossen. [Weiterlesen]

Quelle: www.aerzteblatt.de

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