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Medizinalcannabis soll künftig nur nach persönlichem Arztkontakt verordnet werden

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzesentwurf zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes beschlossen. Dieser sieht vor, dass Medizinalcannabis künftig ausschließlich nach persönlichem Kontakt zwischen Patient und Arzt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch verschrieben wird. Der Versandweg über Online-Apotheken wird künftig ausgeschlossen. [Weiterlesen]

Quelle: www.aerzteblatt.de

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