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BGH: Keine Werbung für Cannabisbehandlung im Internet

Karlsruhe – Internetportale dürfen nicht für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis werben. Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel sei in Deutschland verboten, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az. I ZR 74/25). Dabei sei es ohne Belang, ob konkrete Produkte oder bestimmte Hersteller genannt werden, sagte der Vorsitzende Richter des ersten Zivilsenats, Thomas Koch. [Weiterlesen]

Quelle: www.aerzteblatt.de

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