Für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis dürfen Medizinalcannabis-Plattformen nicht werben, das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Dies gelte auch, wenn keine bestimmten Produkte oder Hersteller genannt werden. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale. [Weiterlesen]
Quelle: www.pharmazeutische-zeitung.de