Karlsruhe – Internetportale dürfen nicht für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis werben. Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel sei in Deutschland verboten, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az. I ZR 74/25). Dabei sei es ohne Belang, ob konkrete Produkte oder bestimmte Hersteller genannt werden, sagte der Vorsitzende Richter des ersten Zivilsenats, Thomas Koch. [Weiterlesen]
Quelle: www.aerzteblatt.de