Hausärzte und bestimmte Fachärzte müssen vor der ersten Verordnung von medizinischem Cannabis ab sofort keine Genehmigung der Krankenkasse mehr einholen. Das hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Juli beschlossen. Der Beschluss ist jetzt in Kraft getreten. Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) fordert nun eine Friedenspflicht der Krankenkassen. [Weiterlesen]
Wichtiger Hinweis (Stand: 31.07.2026):
Aufgrund des Inkrafttretens des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes
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